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Informationsstände

Landeshauptstadt Hannover
Informationsstand

Adresse:
Fachbereich Sport- und Eventmanagement
Jörg Ramke
Trammplatz  2
30159  Hannover
Email


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30159  Hannover
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Die häufigste Veranstaltungsform ist der sogenannte Informationsstand. Gerade in der Innenstadt Hannovers möchten Vereine, Parteien und andere Organisationen über ihre Arbeit informieren. Folgende Punkte sind bei der Beantragung eines Informationsstandes zu beachten.

Das Aufstellen von Informationsständen (maximal 9 Quadratmeter groß) bedarf nach § 18 des Nds. Straßengesetzes in Verbindung mit § 4 der Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover einer Sondernutzungserlaubnis.

Auf dieser Seite können Sie unter "Beantragung einer Veranstaltung" Ihren Informationsstand in wenigen Schritten online beantragen.

Der Antrag sollte mindestens fünf Arbeitstage (Sonnabend nicht gerechnet) zuvor dem Fachbereich Sport und Eventmanagement vorliegen. Die Erlaubnis wird nur für bis zu sechs Kalendertagen nacheinander erteilt, sowie für nur einen Standort im Innenstadtbereich.

Sollte die Planung über einen längeren Zeitraum laufen, ist rechtzeitig für weitere Veranstaltungstermine ein erneuter Antrag zu stellen. Zwischen zwei Zeiträumen muss eine Pause von 14 Tagen liegen.

Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Tag erhoben.

Im Rahmen des Informationsstandes dürfen Gespräche nur mit Personen geführt werden, die ein deutliches Interesse daran bekunden. Ansprechen und Aufhalten von Personen ist unzulässig. Informationsmaterial darf nur am Stand ausgelegt werden und nicht im Umherziehen verteilt werden. Jeglicher Verkauf ist untersagt. Wir weisen darauf hin, dass gerade diese Punkte durch den Fachbereich Sport und Eventmanagement beobachtet werden. Verstöße können zum Widerruf der Genehmigung führen

Ein Informationsstand, der der Übergabe von Druckschriften aller Art dient und darauf abzielt, zur Meinungsbildung der Passanten durch Einzelgespräche beizutragen, bedarf keines Lautsprecher- oder Megaphoneinsatzes. Lautsprecher und Megaphone werden daher bei Informationsständen nicht gestattet.

Die Informationsstände dürfen erst aufgestellt werden, wenn die schriftliche Erlaubnis dem Antragsteller vorliegt. Sie ist am Informationsstand mitzuführen, so dass sie zur Prüfung vorgezeigt werden kann.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Standorte für Informationsstände
Die genannten Orte sind im Straßenverzeichnis im Antragsformular berücksichtigt
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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