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Massenaufstieg von Luftballonen
Wenn bei einer Veranstaltung ein massenhafter Aufstieg von Luftballons geplant ist (ab 500 Stk.), z.B. bei Luftballonwettbewerben, so ist eine Genehmigung der zuständigen Luftsicherung notwendig.
Antrag „Massenaufstieg von Luftballonen“ im pdf-Format
Infoblatt „Massenaufstieg von Luftballonen“ im pdf-Format
Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone
In Hannover ist das Befahren der Innenstadt nur noch mit der so genannten „Umweltplakette“ möglich. Von dieser Vorschrift sind jedoch Ausnahmen, z.B. für Schausteller, Auf- und Abbaufahrzeuge bei Großveranstaltungen oder für TeilnehmerInnen bei Oldtimerrennen möglich.
Antrag "Ausnahmebewilligung zum Befahren der Umweltzone".
Informationen zur Umweltzone finden Sie HIER.
Aufstellen von Toilettenwagen
Bei vielen Großveranstaltungen werden neben sog. „Dixie“-Toiletten auch Toilettenwagen aufgestellt und an das Entwässerungsnetz der Stadt Hannover angeschlossen.
Zuständig hierfür ist die Stadtentwässerung Hannover. Der Anschluss eines Toilettenwagens an das öffentliche Kanalnetz ist antragspflichtig. Einen entsprechenden Entwässerungsantrag finden Sie HIER.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie HIER.
Genehmigungen für Versammlungsstätten
Fällt eine Veranstaltung unter die sog. Versammlungsstättenverordnung – das ist z.B. dann der Fall, wenn eine Open Air-Veranstaltung eingezäunt wird oder eine Veranstaltung in Räumen statt findet, die nicht dafür vorgesehen sind, ist eine entsprechende Genehmigung nach §47 dieser Verordnung durch die Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover erforderlich.
Gebrauchsabnahme von „Fliegenden Bauten“
Bei größeren oder bestimmten Aufbauten ist gemäß Niedersächsischer Bauordnung eine Gebrauchsabnahme durch die Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover mit voheriger Vorlage des Baubuches notwendig. Dies ist der Fall, wenn z.B. Fahrgeschäfte, Schaugeschäfte, Tribünen, Bühnen ab einer Größe von 70qm oder Zelte ab 75qm aufgebaut werden.
Anzeige zur Gebrauchsabnahme als PDF
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis / Umgang mit alkoholischen Getränken
Wenn bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke jeglicher Art verkauft oder verschenkt werden, bedarf es gemäß Gaststättenrecht einer sog. „Gestattung“. Diese wird durch die Gaststättenstelle im Fachbereich Recht und Ordnung der Landeshauptstadt Hannover erteilt.
Antrag auf eine Gestattung als PDF
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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