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Bis Anfang 2005 war eine rechtverbindliche Kontaktaufnahme nur in schriftlicher oder mündlicher Form möglich. Durch Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anfang 2005 hat das Land Niedersachsen den Vorgaben der Bundesregierung entsprochen und den Zugangsweg über elektronische Medien eröffnet.
Da nun rechtsverbindliche und damit einklagbare Aussagen per E-Mail getroffen werden können, ist es zwingend erforderlich sicherzustellen, dass die abgegebene Willenserklärung auch tatsächlich den Willen des Absenders widerspiegelt. Hierzu müssen sichere Übertragungswege gewählt werden und die Absender müssen sich mittels qualifizierte elektronischer Signatur authentifizieren.
Zusätzlich erreichen Sie die Region Hannover auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP - unter "Region Hannover" zu erreichen www.egvp.de
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