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| Quelle: EU-Kommission, Audiovisunal Service | |||
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Die Kommission ist von den nationalen Regierungen unabhängig. Die Kommissare arbeiten daher nicht für ihr jeweiliges Herkunftsland, sondern für die Union. Gegenüber dem Europäischen Parlament ist die Kommission rechenschaftspflichtig.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Mitgliedern, von denen eines das Amt des Kommissionspräsidenten/-in innehat. Jeder EU-Mitgliedsstaat stellt ein Kommissionsmitglied.
Alle fünf Jahre erfolgt die Neubesetzung der Kommission. Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments geschehen. Der Europäische Rat, der in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, benennt einen neuen Kommissionspräsidenten. Dieser muss anschließend vom Parlament bestätigt werden. Gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten sucht der designierte Kommissionspräsident die Kommissionsmitglieder aus. Der Rat verabschiedet die Vorschlagsliste und leitet sie an das Parlament weiter. Nach Prüfung, Stellungnahme und Zustimmung des Parlaments wird die neue Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit offiziell ernannt.
Jedem Kommissar ist ein bestimmtes Aufgabengebiet zugeteilt, um das er sich bevorzugt kümmert. Der Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen und Dienste, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen.
Der Vertrag von Lissabon sieht eine Änderung vor: Die Zahl der Mitglieder der Kommission soll nicht mehr als Zweidrittel der Anzahl der Mitgliedsländer betragen. Bei 27 Mitgliedsländern gebe es dann 18 Kommissarinnen und Kommissare.
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