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| Quelle: © Europäische Union | |
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Die Mitgliedsstaaten der EU bleiben in ihrem Handeln unabhängige, souveräne Nationen, bündeln jedoch ihre Hoheitsrechte, um gemeinsam stärkeren internationalen Einfluss zu haben. Durch das Bündeln der Hoheitsrechte geben die Mitgliedsstaaten einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnis an die von ihnen geschaffenen europäischen Einrichtungen ab.
Die drei wichtigsten Beschlussfassungsorgane der EU sind:
Dieses „institutionelle Dreieck“ erarbeitet die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat.
Wesentliche Aufgaben nehmen auch der Gerichtshof, der für die Einhaltung des europäischen Rechts sorgt, und der Rechnungshof, der die Finanzierung der Aktivitäten der Union überprüft, wahr.
Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt, die die Grundlage für alle Aktivitäten der EU bilden. In ihnen sind ebenfalls die von den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren festgelegt.
Die EU verfügt außerdem über eine Reihe weiterer Gremien, die besondere Aufgaben wahrnehmen:
Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.
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