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| Quelle: © Europäische Gemeinschaften | |||
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Der Europäische Bürgerbeauftragte kann von jedem Bürger und jeder Person mit Wohnsitz bzw. Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in der Union Beschwerden entgegennehmen. Er untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union, wie zum Beispiel:
Mit Beschwerden über nationale oder kommunale Behörden in den Mitgliedsstaaten darf er sich jedoch nicht befassen. Außerdem ist er nicht zuständig für den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz, wenn sie in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse handeln.
Er kann auch Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten. Der Bürgerbeauftragte ist vollkommen unabhängig und unparteiisch.
Sie können den Europäischen Bürgerbeauftragten per Post, Telefon, Fax oder E-Mail kontaktieren. Die Adresse finden Sie rechts in dem grauen Kasten auf dieser Seite.
Falls Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen wollen, verwenden Sie bitte das Beschwerdeformular.
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