Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht mit dem Recht in Berührung kommen.
Sei dies der Abschluss eines Kaufvertrag über die morgendlichen Brötchen beim Bäcker um die Ecke oder die Fahrt zur Arbeit durch den Straßenverkehr, bei der wir uns an die Verkehrsregeln halten und gleichsam die geschuldete Leistung des Arbeitsvertrags erfüllen.
Wir befolgen das Recht, setzen es ein, brechen es und kämpfen darum.
Der Begriff des Rechts im formalen Sinne wird als die Summe der geltenden Rechtsnormen bezeichnet. Die wichtigste Rechtsquelle ist hierbei natürlich das Gesetz, aber auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gehören zum Recht im objektiven Sinn.
Die Rechtsnormen werden eingeteilt in das öffentliche Recht, worunter bspw. das Verwaltungsrecht und auch das Strafrecht zu einzuordnen ist, und das Privatrecht.
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Personen zueinander, was vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.