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Die Parkordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher des Internationalen Feuerwerkswettbewerbs verbindlich. Den Anordnungen des Garten-, Aufsichts- und Kassenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Nicht gestattet ist ...
... das Entfachen von offenem Feuer ist verboten.
... das Fahren oder Mitführen von Fahrrädern ist nicht gestattet
... das Mitführen von Hunden im Großen Garten
... die Mitnahme und der Aufbau von Pavillons und Bierzelttischgarnituren
... das Betreten oder Beschädigen der Beete, Skulpturen und Brunnen
Das Team der Hannover Marketing & Tourismus GmbH dankt für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
Stand: Mai 2010
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V.i.S.d.P. Hannover Marketing und Tourismus GmbH - Visit Hannover |
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