Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II -Grundsicherung für Arbeitssuchende- im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde für erwerbsfähige Personen ein neues Leistungsrecht geschaffen.
Aufgrund der Einführung dieses neuen Leistungsgesetzes – auch als Hartz IV bekannt – gewährt seit dem 1. Januar 2005 der Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover nur noch für die Personen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, die nicht erwerbsfähig sind. Alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden in den örtlichen Jobcentern der ARGE (für „Arbeitsgemeinschaft“) betreut, in der sich die örtliche Bundesagentur für Arbeit und die Region Hannover zusammengeschlossen haben.