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Sozialhilfe und Grundsicherung

Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover
Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II -Grundsicherung für Arbeitssuchende- im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde für erwerbsfähige Personen ein neues Leistungsrecht geschaffen.

Aufgrund der Einführung dieses neuen Leistungsgesetzes – auch als Hartz IV bekannt – gewährt seit dem 1. Januar 2005 der Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover nur noch für die Personen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, die nicht erwerbsfähig sind. Alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden in den örtlichen Jobcentern der ARGE (für „Arbeitsgemeinschaft“) betreut, in der sich die örtliche Bundesagentur für Arbeit und die Region Hannover zusammengeschlossen haben.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Soziales der Stadt Hannover  
Beschreibung des Fachbereiches und seiner Aufgaben, Wohngeld, Behinderte und Pflegebedürftige

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Fachbereich Soziales Region Hannover  
Allgemeine Sozialhilfe, Betreungsangelegenheiten, Eingliederungshilfe, Grundsicherung und sonstige Leistungen

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
JobCenter Region Hannover  
Informationen über das JobCenter Region Hannover, Aufgabe und Adressen


V.i.S.d.P. Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover


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