´

Fachbereich Soziales der Stadt Hannover

Landeshauptstadt Hannover
Gebäude des Fachbereichs Soziales in der Hamburger Allee 25

Adresse:
Fachbereich Soziales der Stadt Hannover
Hamburger Allee  25
30161  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 24 72
Fax: 0511 / 168 - 4 41 03
Email
in Karte anzeigen

  mehr Infos

Adresse:
Fachbereich Soziales der Stadt Hannover
Hamburger Allee  25
30161  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 24 72
Fax: 0511 / 168 - 4 41 03
Email
in Karte anzeigen

 Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 8:30 – 15:00; Fr. 8:30 - 13:00 Uhr
Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung Mo. - Fr. möglich

Anreise:
Bahnhaltestelle:  1,2, 3, 7, 8 (Hauptbahnhof/ZOB)
Bushaltestelle:  128, 134 (Celler Straße) 121 (Raschplatz/ZOB) 300, 500, 700 (Hannover ZOB)

Wesentliche Aufgabe des Fachbereichs Soziales ist die Ausführung des Sozialgesetzbuches (SGB) XII- Sozialhilfe sowie des Wohngeldgesetzes. Dabei liegt der Schwerpunkt der Hilfen in der Sozialhilfe nicht mehr allein bei der Sicherung des Lebensunterhaltes. Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind als weitere Schwerpunkte zu nennen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege und die Hilfe zur Gesundheit.

Für erwerbsfähige Personen wurde durch die zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Sozialreformen mit dem Sozialgesetzbuch II – auch bekannt unter Hartz IV - ein eigenständiges Leistungsrecht geschaffen. Zuständig für diese Hilfen sind die Region Hannover und die Arbeitsagentur, die sich im Jobcenter Region Hannover zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben.

Aufgrund der Einführung dieses neuen Leistungsgesetzes gewährt der Fachbereich Soziales seit dem 1.1.2005 nur noch für diejenigen Personen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, die nicht erwerbsfähig oder älter als 65 Jahre sind.

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Zu diesem Zweck bietet das Sozialhilferecht Leistungen zum Lebensunterhalt sowie verschiedene andere Hilfen. Leistungen werden aber nur insoweit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Vor Eintritt der Sozialhilfe müssen daher alle anderen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche wie z.B. Renten o.ä. geltend gemacht werden.

Zu diesen sog. „vorrangigen Leistungen“ zählt auch das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Aufgabe des Wohngeldes ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Finanzierung ihrer Wohnkosten zu gewährleisten, ohne dabei in die Abhängigkeit weitergehender sozialer Hilfen zu geraten.

Wir informieren und beraten Sie gerne umfassend und individuell, persönlich oder telefonisch. Dabei teilen wir Ihnen mit, welche Antragsformulare und Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Anliegens jeweils benötigt werden.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung  
Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  
Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hilfe zur Pflege  
Personen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung im täglichen Leben Hilfe benötigen, können Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Blindenhilfe und -geld  
Blinde Menschen können Blindengeld und ergänzend Blindenhilfe erhalten

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Wohngeld  
Aufgabe des Wohngeldes ist es, Geringverdienern die Finanzierung ihrer Wohnkosten zu gewährleisten

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hilfe für Asylbewerber  
Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende  
Grundwehr- und Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen sowie Wehrübende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Schuldnerberatung  
Persönliche Betreuung und Hilfe bei der Schuldenregulierung

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Beschäftigungsförderung der Landeshauptstadt Hannover  
Arbeitsgebiete, Maßnahmen, Ziele und Geschichte der kommunalen Beschäftigungsförderung

 


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


Seite drucken