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HannoverAktivPass

Landeshauptstadt Hannover
Rathaus Hannover
Ein Angebot der Landeshauptstadt Hannover
Schwimmbad
Ermäßigter Eintritt im Schwimmbad
Museum
Freier Eintritt im Museum

Adresse:
Landeshauptstadt Hannover
Allgemeine Informationen zum HannoverAktivPass
Fachbereich Soziales
Tel.: 0511/168-40925
2. Tel.: 0511/168-42963
Email


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Tel.: 0511/168-40925
2. Tel.: 0511/168-42963
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Nutzen Sie den HannoverAktivPass - Ein Angebot der Landeshauptstadt Hannover

Wer bekommt den HannoverAktivPass?
Den Pass bekommen alle, die

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (als Angehörige) vom JobCenter Region Hannover oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (Sozialhilfe) vom Fachbereich Soziales (oder Senioren) der Landeshauptstadt oder
  • sonstige laufende Sozialhilfe (z. B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege) vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover oder
  • als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt oder
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge von der Region Hannover

bekommen.

Muss man in Hannover wohnen, um den HannoverAktivPass zu erhalten?
Ja, man muss hier wohnen und hier gemeldet sein

Gibt es den Pass auch für Kinder?
Ja, ab Geburt.

Muss man sich den HannoverAktivPass abholen?
Nein, allen,  die die genannten Leistungen laufend erhalten, wird der Pass zum 1. September 2011 automatisch zugesandt.

Wie lange ist der HannoverAktivPass gültig?
Gültig ist er für ein Jahr - vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2012.

Muss man den Pass danach verlängern?
Nein, wer am 1. September 2012 die genannten Leistungen bekommt, dem wird der HannoverAktivPass wieder automatisch zugesandt.

Was ist, wenn man erst nach dem 1. September 2011 Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine der anderen Leistungen erhält?

Bei Arbeitslosigkeit
Wird das Arbeitslosengeld II erst nach dem 1. September 2011 bewilligt, muss man sich den HannoverAktivPass bei einem der Bürgerämter der Landeshauptstadt abholen. Man braucht dabei nur den neuen, gültigen Bewilligungsbescheid vom JobCenter Region Hannover und den Personalausweis vorzulegen. Das gilt auch für Angehörige von Arbeitslosengeld-Beziehern, die Sozialgeld vom Job-Center erhalten.
Der HannoverAktivPass gilt dann bis zu 31. August 2012.

Bei Hilfe zum Lebensunterhalt | Grundsicherung
Der HannoverAktivPass wird automatisch mit dem Sozialhilfebescheid (Grundsicherungsbescheid) vom Fachbereich Soziales (oder Senioren) der Landeshauptstadt verschickt.
Das gilt auch für Asylbewerber, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Was muss man tun, um die Vergünstigungen durch den HannoverAktivPass zu erhalten?
Den Pass und einen gültigen amtlichen Ausweis beim Eintritt, an der Kasse, bei der Anmeldung etc. vorlegen. Das reicht.

Welche Vergünstigungen, Ermäßigungen usw. bekommt man durch den HannoverAktivPass?
Es gibt ganz unterschiedliche Angebote von verschiedenen Anbietern, z. B freien Eintritt im Museum, keine Lesegebühr in der Bücherei, günstigerer Mitgliedsbeitrag im Sportverein und vieles mehr.
Der HannoverAktivPass ersetzt nicht die Angebote des so genannten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ des Bundes. Diese können bei den jeweils zuständigen Stellen (zum Beispiel JobCenter) beantragt werden.

Die Einrichtungen geben selbst Auskunft über ihre Vergünstigungen, Ermäßigungen usw. Eine Übersicht, Telefonnummern und weitere Informationen zum HannoverAktivPass finden Sie weiter unten

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Vergünstigungen durch den HannoverAktivPass  
Hier profitieren Sie von Vergünstigungen durch den HannoverAktivPass

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Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover  
Übersicht der Bürgerämter im BürgerBeratungsSystem

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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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