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Erziehungs- und Elterngeld, Elternzeitberatung

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Erziehungsgeld und Elternzeit
Ihmeplatz  5
30449  Hannover
Tel.: 0511 / 168-42 786
Fax: 0511 / 168-45 500
Email
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 Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.30 bis 11 Uhr
Dienstag 15.30 bis 18 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung  


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Erziehungsgeld

Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht – soweit Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – vom Tage der Geburt des Kindes an. Auch Adoptiveltern und Stiefeltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erziehungsgeld.

Die Zahlung des Erziehungsgeldes erfolgt einkommensabhängig. Das monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung bis längstens zur Vollendung des

  • 12. Lebensmonats maximal 450 € (Budget),
  • 24. Lebensmonats maximal 300 € (Regelbetrag).

Der Anspruch entfällt, wenn das Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt. Diese richtet sich nach dem Familienstand der Antragstellerin/des Antragstellers.

Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in Deutschland leben, gelten beim Erziehungsgeld grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche. Andere Staatsangehörige sind anspruchsberechtigt, wenn bestimmte aufenthalts- und sozial-versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten erhalten Erziehungsgeld unabhängig davon, ob sie ihre Ausbildung unterbrechen oder nicht.

Das Erziehungsgeld wird ab 01.01.2007 durch das neue Elterngeld abgelöst, das heißt, es wird nur noch für bis zum 31.12.2006 geborene Kinder gezahlt.

Weitere Informationen:

Elterngeld-Antrag und weitere Informationen zum Elterngeld  
Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

 

Elterngeld

Die Bundesregierung hat am 14. Juni den Gesetzentwurf zur Einführung eines Elterngeldes beschlossen. Das Elterngeld sollen Mütter und Väter erhalten, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken. Es soll für Kinder gelten, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden (für zuvor geborene Kinder gibt es kein Elterngeld, sondern nach wie vor das Erziehungsgeld).

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Elternzeit  
Einhaltefristen bei Beantragung der Elternzeit

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Kostenlose Broschüre des Bundesministeriums  
Informationen zu Elterngeld und Elternzeit

Weitere Informationen zum Elterngeld  
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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