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Erziehungsgeld
Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht – soweit Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – vom Tage der Geburt des Kindes an. Auch Adoptiveltern und Stiefeltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erziehungsgeld.
Die Zahlung des Erziehungsgeldes erfolgt einkommensabhängig. Das monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung bis längstens zur Vollendung des
Der Anspruch entfällt, wenn das Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt. Diese richtet sich nach dem Familienstand der Antragstellerin/des Antragstellers.
Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in Deutschland leben, gelten beim Erziehungsgeld grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche. Andere Staatsangehörige sind anspruchsberechtigt, wenn bestimmte aufenthalts- und sozial-versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten erhalten Erziehungsgeld unabhängig davon, ob sie ihre Ausbildung unterbrechen oder nicht.
Das Erziehungsgeld wird ab 01.01.2007 durch das neue Elterngeld abgelöst, das heißt, es wird nur noch für bis zum 31.12.2006 geborene Kinder gezahlt.
Weitere Informationen:
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Elterngeld
Die Bundesregierung hat am 14. Juni den Gesetzentwurf zur Einführung eines Elterngeldes beschlossen. Das Elterngeld sollen Mütter und Väter erhalten, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken. Es soll für Kinder gelten, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden (für zuvor geborene Kinder gibt es kein Elterngeld, sondern nach wie vor das Erziehungsgeld).
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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