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Im gesetzlichen Jugendschutz werden Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), des Jugendmedienschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) durchgeführt.
Zur Prävention gehören Marktbeobachtung, die Information von Gewerbetreibenden, Eltern, Fachkräften und Jugendlichen zu Themen wie z. B. illegale Drogen, Alkohol, sexuelle Gewalt, Sekten oder neue Medien.
Zu Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung und Fachfragen werden Stellungnahmen erarbeitet, Beratung angeboten, Gewerbetreibende kontrolliert sowie ggf. Indizierungsanträge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gestellt.
Straßensozialarbeit heißt, an jugendspezifischen Treffpunkten, auf Straßen und Plätzen in der Innenstadt, den Stadtteilen, in Kneipen, Diskotheken oder bei Großveranstaltungen präsent zu sein, Kontakte zu knüpfen, und so auf aktuelle Entwicklungen in den Jugendszenen (z. B. Fußballfans, Graffiti, Punk, Jugendliche aus den GUS-Staaten) flexibel und schnell reagieren zu können. Ohne Akzeptanz in der jeweiligen Zielgruppe ist diese Arbeit nicht möglich, daher ist sie nur auf vertraulicher, freiwilliger und kooperativer Basis erfolgreich.
Das Büro der Straßensozialarbeit befindet sich bewusst im Zentrum von Hannover und dient in erster Linie als niedrigschwellige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die sich auch anonym Beratung und Unterstützung in verschiedenen Problemsituationen holen.
Prävention
Ein wichtiger Schwerpunkt des Jugendschutzes und der Straßensozialarbeit ist die Prävention unter dem Motto „mehr fun – weniger Alkohol“. Unterschiedlichste Angebote für hannoversche Jugendliche, PädagogInnen oder Eltern werden zum Thema Alkoholkonsum und -missbrauch geplant und durchgeführt.
Öffnungszeiten
Montags bis mittwochs 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags und freitags 9.00 bis 13.30 Uhr und nach Vereinbarung.
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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