Das Gebiet Hygiene mit Infektionsschutz und Umweltmedizin umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen. Ziel ist, Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Im Team Allgemeiner Infektionsschutz und Umweltmedizin sind Ärzte, Gesundheitsingenieure, Hygieneinspektoren und Verwaltungsfachkräfte tätig.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
- Beratung über Infektionskrankheiten und deren Prophylaxe,
- Beratung über die Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe,
- Beratung bei Schädlings- und Parasitenbefall
- Bearbeitung von hygienischen Beschwerden,
- Ermittlung, Überwachung und Auswertung bei Auftreten von Infektionskrankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz und anderer hygienerelevanter gesetzlicher Regelungen,
- Beratung und Überwachung von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen und Arztpraxen, Altenpflege-einrichtungen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Obdachlosenunterkünften, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten, Kosmetik-, Fitness-, Tätowier- und Piercingstudios, Saunen und Badeeinrichtungen so wie Leichenhallen etc. in Form von Ortsbegehungen mit Beratung über das hygienische Qualitätsmanagement, der Erstellung von Hygieneplänen und der Bauplanung,
- Überwachung der Trinkwasserhygiene der öffentlichen Trinkwasserversorgung, von Kleinanlagen, öffentlichen Hausinstallationen und Brauchwasseranlagen wie auch der Hygiene von Badewasser einschließlich der Beurteilung in Bezug auf Grenz- und Richtwerte,
- Beratung bzgl. der Bodenhygiene und Stellungnahme zu Bebauungsplänen,
- Beratung und Belehrung bzgl. der gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln nach den Paragrafen 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG),