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Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderung

Region Hannover

Adresse:
Region Hannover
Team Steuerung Eingliederungshilfe
Hildesheimer Str.  20
30169  Hannover
Tel.: (0511) 6 16 - 2 10 83
Fax: (0511) 6 16 - 112 35 47
Email
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Was ist Mobilitätshilfe?

Die Mobilitätshilfe ist ein finanzieller Zuschuss. Er ermöglicht es Ihnen öfter mal rauszukommen. Sie können den Zuschuss benutzen für:

  • Fahrten zu öffentlichen und kulturellen Veranstaltungen
  • Fahrten zu Clubveranstaltungen
  • Besuche bei Freunden, Verwandten und Bekannten
  • Besuche von Freizeiteinrichtungen
  • oder Ähnliches

Sie können die Mobilitätshilfe nicht einsetzen für Fahrten zur Arbeit, Ausbildungsstätte, Schule oder zum Arzt. Dafür ist ein anderer Kostenträger zuständig.

Wer hat Anspruch?

  • Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Region Hannover?
  • Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“? Oder haben Sie eine ähnliche außergewöhnliche Behinderung?
  • Sind Sie auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen? Oder können Sie ohne besondere Hilfe die Wohnung nicht verlassen? Oder brauchen Sie Hilfe beim Benutzen oder Erreichen der öffentlichen Verkehrsmittel?

Konnten Sie diese Fragen mit ja beantworten? Dann haben Sie einen Anspruch auf Mobilitätshilfe. Diese bekommen Sie jedoch nicht automatisch. Sie müssen immer erst einen Antrag stellen.

Wo können Sie den Antrag stellen?

Die Antragsvordrucke bekommen Sie bei der Sozialhilfestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese kann Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Sie können sich auch direkt an die Region Hannover wenden.

Was müssen Sie noch beachten?

  • Die Mobilitätshilfe wird als Geldbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
  • Den Zuschuss gibt es nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.
  • Die Mobilitätshilfe gibt es für das jeweilige Kalenderjahr, also regelmäßig bis zum 31.12. eines Jahres.
  • Wie viel Zuschuss bekommen Sie? Dies hängt von drei Faktoren ab, nämlich:
    • von der Schwere Ihrer Behinderung
    • von Ihrem Einkommen (§ 85 Sozialgesetzbuch – SGB – XII)
    • von Ihrem Vermögen (Freigrenze § 90 Abs. 2, Nr. 9 SGB XII)
  • Ein Mehrbedarf ist möglich. Das bedeutet: In bestimmten Fällen können Sie mehr Zuschuss bekommen.

Einteilung des Budgets in Gruppen

Je nach Schwere Ihrer Behinderung werden Sie in eine von zwei Gruppen eingeteilt:

  • Gruppe I: Sie sind in der Lage ein Taxi zu benutzen.
  • Gruppe II: Sie sind auf ein Spezialfahrzeug angewiesen.

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Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderung in der Region Hannover
Was ist Mobilitätshilfe? Wer hat Anspruch? Wo ist der Antrag zu stellen?
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Bitte reichen Sie den Antrag auf Gewährung einer Mobilitätshilfe zusammen mit dem Fragebogen zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein:
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Antrag auf Gewährung einer Mobilitätshilfe
für behinderte Menschen in der Region Hannover
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Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Mobilitätshilfe
Fragebogen zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
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V.i.S.d.P. Region Hannover


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