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Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit

Landeshauptstadt Hannover
Verkehrsordnungswidrigkeiten

Adresse:
Landeshauptstadt Hannover
Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit
Leinstraße  14
Stadtteil: Mitte
30159  Hannover
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Adresse:
Landeshauptstadt Hannover
Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit
Leinstraße  14
Stadtteil: Mitte
30159  Hannover
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 Öffnungszeiten:
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Anreise:
Bahnhaltestelle:  3, 7, 9 (Station Markthalle/Landtag)
1, 2, 4, 5, 6, 8, 10, 16, 17, 18 (Station Aegidientorplatz)
Bushaltestelle:  120 , 131 , 132 (Aegidientorplatz) 120 (Osterstraße/Rathaus)


Bitte beachten Sie die Terminvereinbarungen in der Ausländerbehörde. Sie müssen zurzeit mit langen Wartezeiten rechnen, wenn Sie keinen Termin vereinbart haben.

Die Ausländerbehörde (Ausländerstelle, Ausländeramt, Sachgebiet für Ausländerangelegenheiten) der Stadt Hannover entscheidet über aufenthaltsrechtliche Anträge von ausländischen EinwohnerInnen, berät über Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung und trifft gegebenenfalls Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, z. B. Ausweisung und Abschiebung.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung  
Es können Vorlaufzeiten von mindestens zwei Wochen entstehen. Sie können hier direkt online eine Terminanfrage an die Ausländerbehörde der Stadt Hannover (nicht Region) senden

Termine können für folgende Zeiträume vereinbart werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:   8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr
Seit 14.11.2011 neue Öffnungszeiten für Kundinnen/Kunden ohne Termin:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:   8:30 - 11:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr

Bei folgenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Bürgerämter:

  • Ummeldungen innerhalb Hannovers
  • Abmeldungen
  • Meldebescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Beglaubigungen
  • Führerscheinanträge

Ausländische EinwohnerInnen aus der Region müssen sich an die Ausländerbehörde der Region wenden:

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Ausländerbehörde der Region Hannover  
(ohne Landeshauptstadt Hannover)


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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