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Hannover, den 17.06.09
Neue Förderrichtlinie für regenerative Energienutzung:
Region bezuschusst Komfortlüftungsanlagen und kleine Blockheizkraftwerke
Hannover – Die Regionsversammlung hat eine neue Richtlinie für die finanzielle Förderung erneuerbarer und ressourcensparender Energienutzung in Privathaushalten beschlossen. Neben dem Bau von Passivhäusern, Blockheizkraftwerken und Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse wird ab sofort auch der Einbau von Komfortlüftungsanlagen bezuschusst. Der Fördertopf umfasst insgesamt 500.000 Euro.
Die Neufassung der Richtlinie orientiert sich weitgehend an den Förderbedingungen des Fonds proKlima und berücksichtigt die Marktentwicklung im Bereich des aktiven Klimaschutzes. So können mit Hilfe von modernen Komfortlüftungsanlagen bei minimalem Stromeinsatz bis zu 90 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückgewonnen werden, die ansonsten durch Fensterlüftung verloren ginge.
Auf Antrag wird von der Region Hannover nun auch der Einbau von kleineren Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 10 kW (ausgelegt auf mindestens 4.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr) bezuschusst.
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