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| © Axel Mauruszat | |
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| Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz | |
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Das amerikanische Internet-Unternehmen Google will seinen umstrittenen Online-Kartendienst „Street View“ mit Fotoaufnahmen von Straßenansichten bis Ende 2010 auch in Deutschland starten. Das Angebot mit der umfassenden Darstellung von Straßenzügen und Häusern wird zunächst für 20 Großstädte eingeführt, darunter auch Hannover, wie das Unternehmen am Dienstag, 10. August 2010, mitteilte. Mieter und Hausbesitzer sollen von Mitte August an die Möglichkeit haben, vorher mit einem Online-Formular die Gelegenheit, ihr Gebäude unkenntlich zu machen. Dies ist unter www.google.de/streetview möglich. Google räumt dafür eine Vier-Wochen-Frist bis zum 15. September 2010 ein. Das Bild des entsprechenden Hauses wird dann unkenntlich gemacht, so dass es nur noch schemenhaft zu sehen ist. Auch nach dem Start von „Street View“ können Eigentümer und Mieter laut Google noch ihr Gebäude unkenntlich machen.
Der für Google örtlich zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Handreichung über das Vorab-Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen die Internetanwendung Google Street View herausgegeben. Dieses mit den anderen Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes abgestimmte Papier sowie eine grafische Übersicht über das Widerspruchsverfahren finden Sie untenstehend als Datei zum Herunterladen.
Google hat Street View 2007 zuerst in den USA gestartet. Das erste europäische Land mit diesem in Google Maps integrierten Dienst war Frankreich. Deutschland wird nun weltweit das 24. Land, in dem dieses Angebot eingeführt wird. Die Panoramabilder von Straßenzügen und einzelnen Gebäuden (360° horizontal und 290° vertikal) werden von Fahrzeugen der Firma Google, auf denen sich Kameras befinden, aufgenommen, um sie dann weltweit für jedermann sichtbar in das Internet einzustellen. Entsprechende Aufnahmen werden in den Städten und Gemeinden in Deutschland seit dem Jahre 2008 angefertigt, so auch in Hannover.
Das Vorhaben ist seither insbesondere aus der Sicht des Datenschutzes umstritten. Die Veröffentlichung von Gesichtern, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern bei „Street View“ ist aus Sicht der Datenschützer unzulässig. Diese werden von Google nun automatisch unkenntlich gemacht. Ebenso hat das Unternehmen zugesagt, die Öffentlichkeit über die geplanten Kamerafahrten zu informieren und alle Widersprüche Betroffener vor der Veröffentlichung von Bildern durch deren Unkenntlichmachung zu berücksichtigen. Auch will Google den neuen Dienst Street View in Deutschland erst dann starten, wenn die von Einwohnerinnen und Einwohnern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.
Ein grundsätzliches Aufnahmeverbot für das Stadtgebiet kann von der Landeshauptstadt Hannover nicht ausgesprochen werden. Betroffene Hauseigentümer oder Mieter, die eine Abbildung ihres Hauses im Internet nicht wünschen, müssen daher selbst einer Veröffentlichung widersprechen, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung nicht bei Google „Street View“ abgebildet sehen möchten.
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat auf seinen Internetseiten umfangreiches Informationsmaterial zusammengestellt und bietet unter anderem auch Musterwidersprüche zum Herunterladen an. Einwohnerinnen und Einwohner, die keinen Zugang zum Internet haben, können die entsprechenden Informationen und den Musterwiderspruch auch in den Bürgerämtern und im Bürgerbüro im Rathaus erhalten
Der Widerspruch ist zu richten an:
Google Germany GmbH
Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Online-Widerspruch: www.google.de/streetview
Bitte beachten Sie, dass der Behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann, da Google als privatrechtliches Unternehmen nicht der Aufsicht der Landeshauptstadt Hannover unterliegt.
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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