Bitte beachten Sie die Zuständigkeit:
Die Region Hannover ist für die Bearbeitung eines Antrages zuständig, wenn
- beide Eltern im Bereich der Region Hannover (Stadt Hannover und Umlandgemeinden) wohnen und mit dem Hauptwohnsitz gemeldet oder
- nur noch ein Elternteil lebt, dieser hier wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder
- Sie ein Kolleg, eine Berufsoberschule oder ein Abendgymnasium in der Region Hannover besuchen.
Ausnahmen:
Das BAföG-Amt, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, bearbeitet den Antrag,
- wenn Sie verheiratet sind oder waren oder
- wenn die Eltern verstorben sind oder
- wenn das Sorgerecht bis zu Volljährigkeit nicht bei den Eltern lag oder
- wenn die Eltern in verschiedenen Orten (außerhalb der Region Hannover) wohnen.
Hinweis:
Versehentlich bei der Region Hannover eingereichte Anträge werden an das zuständige Amt weitergeleitet.